Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines


a. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Beschriftung Nord erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen.
b. Für den Einsatz von Subunternehmern und Leihpersonal ist keine Zustimmung des Kunden erforderlich.
c. für den Vertrag gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Bedingungen werden insbesondere auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn die Firma Beschriftung Nord die Lieferung der Waren oder Dienstleistung ausführt, ohne ihnen ausdrücklich zu widersprechen. Die Regelungen der vorliegenden AGB treten ausschließlich dann zurück, wenn die Firma Beschriftung Nord mit ihren Kunden einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

 

2. Preise und Preisberechnung


a. Sofern keine anderen Vereinbarungen / Regelungen getroffen werden, gelten alle Preise ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.
b. Sofern mit Kunden Verträge über die fortlaufende Lieferung von Waren oder Dienstleistungen über einen längeren Zeitraum abgeschlossen werden, behält sich die Firma Beschriftung Nord vor, die in diesen Verträgen zugrunde gelegten Preise einer möglichen veränderten Kostenentwicklung anzupassen.
c. Gestaltungsvorschläge, Designs und andere Entwürfe sind kostenpflichtig sofern nicht anders vereinbart. Sämtliche Rechte an erstellten Dateien wie Logos verbleiben grundsätzlich bei der Firma Beschriftung Nord es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
d. Die im Angebot der Firma Beschriftung Nord genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden.
e. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

 

3. Angebote


a. Angebote der Firma Beschriftung Nord sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der Firma Beschriftung Nord zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht wird.
b. Eine unterschriebene Auftragsbestätigung ist verbindlich. Bei einer nachträglichen Stornierung des Auftrags wird der halbe Auftragswert inkl. Umsatzsteuer fällig.

c. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Kalendermonats gekündigt werden.

 

4. Schriftform


Die Firma Beschriftung Nord nimmt Aufträge grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Geschieht dies aufgrund des besonderen Wunsches des Kunden oder aus anderen Gründen ausnahmsweise nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Kunden. Die Firma Beschriftung Nord händigt dem Kunden auf Wunsch vor der Produktion einen Ausdruck zur Freigabe aus. Verzichtet der Kunde darauf, so gilt die Freigabe zur Produktion als erteilt. Sich eventuell daraus ergebende Beanstandungen des Kunden hat die Firma Beschriftung Nord dann nicht zu vertreten.

 

5. Versand und Verpackung


a. Versendungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Die Firma Beschriftung Nord nimmt den Versand mit der gebotenen Sorgfalt vor und haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b. Mit der Aufgabe der Ware an den ersten Frachtführer geht die Gefahr – auch im Falle der Vereinbarung frachtfreier Belieferung – auf den Kunden über.
c. Die Firma Beschriftung Nord ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebung zu tätigen.
d. Die Verpackung erfolgt nach dem Ermessen der Firma Beschriftung Nord und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

 

6. Lieferung und Termine


a. Von der Firma Beschriftung Nord angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in schriftlichen Bestellungen von den Kunden genannten Fixtermine sind für die Firma Beschriftung Nord nur dann als solche verbindlich, wenn diese sie schriftlich bestätigt hat. Ansonsten sind die von uns genannten Fertigstellungstermine unverbindlich. Dies gilt insbesondere bei witterungsbedingten Außenaufträgen.
b. Leistungsstörungen die auf den Lieferschwierigkeiten der Lieferfirmen der Firma Beschriftung Nord beruhen, hat die Firma Beschriftung Nord dem Kunden gegenüber nicht zu vertreten, ganz unabhängig davon auf welchen Gründen diese Schwierigkeiten beruhen. Insbesondere entstehen dem Kunden hieraus keinerlei Rechte gegen die Firma Beschriftung Nord.

 

7. Verarbeitung und Lagerung


a. Die Firma Beschriftung Nord liefert Ware für normale Beanspruchung insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für die sachgerechte Lagerung und den sachgerechten Einsatz der Waren ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Firma Beschriftung Nord übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung oder unsachgemäßen Einsatz entstehen. Der Kunde ist bei Zweifeln über die Beanspruchbarkeit der Waren verpflichtet, sich bei der Firma Beschriftung Nord die erforderlichen Auskünfte einzuholen.
b. Für den Fall, dass das vereinbarte Material wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die Firma Beschriftung Nord berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden.
c. Notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
d. Zulieferungen (auch von Datenträgern) durch den Kunden oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma Beschriftung Nord. Dies gilt insbesondere für vom Kunden verwendete, copyright- oder anderweitig geschützte Warenzeichen, Namen, Bilder oder anderweitig geschützte Bestandteile, sowie Bilder- und Nutzungsrechte.

 

8. Zahlung


a. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn es wird im Angebot oder auf der Rechnung anders ausgewiesen.
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der Firma Beschriftung Nord zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Die Firma Beschriftung Nord behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
c. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
d. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die Firma Beschriftung Nord zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Auftragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann die Firma Beschriftung Nord Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen.
e. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.
f. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann die Firma Beschriftung Nord eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
g. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Kunden, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu.

 

9. Eigentumsvorbehalt


a. Der Firma Beschriftung Nord bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und allen Zwischen- und Vorprodukte, insbesondere Layoutrechte, Daten und Datenträger bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vorbehalten.
b. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits im Vorwege mit dem Abschluss des Kaufvertrages sämtlich an die Firma Beschriftung Nord zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firma Beschriftung Nord vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag um mehr als 15%, so hat die Firma Beschriftung Nord Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach seiner Wahl an den Käufer zurück zu übertragen.
c. Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Firma Beschriftung Nord unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der Firma Beschriftung Nord unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, sofern die Firma Beschriftung Nord solche Rechte anlässlich der von ihr erbrachten Leistung erworben hat.
d. Das von der Firma Beschriftung Nord gemachte Angebot mit allen Bestandteilen sowie etwaiger Entwürfe bleibt geistiges Eigentum der Firma Beschriftung Nord und ist urheberrechtlich geschützt, eine Weitergabe ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet. Bei Nichtzustandekommen des Auftrages ist der Kunde verpflichtet, das Angebot und den Entwurf an die Firma Beschriftung Nord zurück zu geben. Bei Verwendung von angelieferten Daten des Kunden oder nach Auftrag gefertigten Layouts übernimmt die Firma Beschriftung Nord keinerlei Haftung.

 

10. Mängelrügen


a. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sowie Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall nach Übergabe unverzüglich auf Schäden, Fehler und Vollständigkeit zu überprüfen (dies gilt u.a. auch für Rechtschreibung). Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Auftragsbestätigung auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Auftragsbestätigung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Offensichtliche Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen gerechnet ab Übergabe schriftlich anzuzeigen. Des Weiteren muss der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe das Erzeugnis zur Endkontrolle bei der Firma Beschriftung Nord am Hasselt 5b in Bad Bramstedt vorführen um eine Nachkontrolle und damit Nachbesserungen zu ermöglichen. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche. Transportschäden hat der Kunde sofort per Einschreiben mit Rückschein spezifiziert gegenüber dem Transportführer zu rügen. Bei Handelsgeschäften gelten im übrigen die §§ 377 f. HGB.
b. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die Firma Beschriftung Nord. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann ein Preisnachlass vereinbart werden.
c. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Aus diesem Grunde ist die Firma Beschriftung Nord nicht verpflichtet, die mit der Nachbesserung und Ersatzlieferung verbundenen Transport- und Wegekosten und/oder andere erhöhte Aufwendungen zu tragen.
d. Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der Firma Beschriftung Nord durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der Firma Beschriftung Nord zum Erlöschen.
e. Im Falle einer Mängelrüge des Kunden ist dieser nur in dem Umfang zu einer Zahlungsverweigerung berechtigt, der dem Verhältnis der reklamierten Waren zu der Gesamtlieferung entspricht. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
f. Abweichungen bei Beschriftungen, Beschilderungen usw. von Entwürfen sind aus technischen Gründen erlaubt und können nicht bemängelt werden.
g. Farbabweichungen sind Drucker- und Materialbedingt möglich und unterliegen nicht der Mängelrüge.
h. Mit der modernen Folien-Beschichtung erhalten Sie eine neue Farbgebung Ihres Fahrzeuges und gleichzeitig einen Schutz des Original-Lackes, außerdem ist die Folie waschanlagenfest, bedenken Sie aber bitte, dass diese nicht mit einer Lackierung gleichzusetzen ist. Überlappungen sind leider nicht immer auszuschließen. Wir gewähren auf die Folie 2 Jahre Garantie, ausgenommen sind steinschlagschutzbeschichtete Teile, Stoßstangen und Spiegel. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch unsere Firma und Ihrer Zahlung bei Abholung. Das Fahrzeug sollte gereinigt und ohne Wachsrückstände angeliefert werden. Wir behalten uns vor Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Wir verpflichten uns, während der Garantiezeit die gelieferten Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material-, oder Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, entweder kostenlos zu ersetzen oder in unserem Hause nachzubessern. Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten oder nachgebesserten Teile eine neue Garantiezeit begründet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle oder Nebenkosten jeglicher Art.
i. Die Firma Beschriftung Nord kann nur auf Fachgerecht erstellten und intakten Oberflächen verkleben. Dies hat der Kunde vor Auftragserteilung sicherzustellen. Anderenfalls kann keine Verklebung erfolgen und der Kunde muss mindestens den halben Auftragswert an die Firma Beschriftung Nord zahlen. Eventuell höhere Schadensersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn sie durch die Firma Beschriftung Nord nachgewiesen wurden. Sollte eine Verklebung dennoch erfolgen, haftet die Firma Beschriftung Nord nicht für das Endprodukt und entstandene Schäden die bei der Verklebung entstehen.

Die Garantie erstreckt sich zusätzlich zum Vorgenannten nicht auf folgende Fälle: 1. Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt. 2. Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. 3. Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung. 4. Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung. 5. Eventuelle Lackschäden nach dem Entfernen der Folie bei nachlackierten Fahrzeugen.
Die Pflegehinweise und Datenblätter zu den verwendeten Folien sind bei der Firma Beschriftung Nord zu erfragen.

 

11. Archivierung


Dem Kunden zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Firma Beschriftung Nord nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Kunde oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Kunde selbst zu besorgen.

 

12. Impressum


Die Firma Beschriftung Nord kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Kunden in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Kunde kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

 

13. Haftung


a. Die Firma Beschriftung Nord haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche, insbesondere wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Beratungsfehlern und unerlaubter Handlung bestehen nicht.
b. Ein Ersatz für verschleißbedingte Mängel ist ausgeschlossen.
c. Die Firma Beschriftung Nord übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Benutzung ihrer Waren oder Entwürfe entstehen. Insbesondere nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden und Markenrechtsverletzungen, die als Folgeschäden unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung der Waren oder Entwürfe in Verbindung stehen. Die Firma Beschriftung Nord ist darüber hinaus nicht haftbar für die von dem Kunden übermittelten Daten, dies gilt insbesondre für Urheberrecht u.ä..

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beiderseitigen Verpflichtungen ist Neumünster. Dies gilt wenn der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat.

 

15. Sonstige Bestimmungen


a. Die Anwendbarkeit des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Verträge der Firma Beschriftung Nord unterliegen ausschließlich deutschem Recht.
b. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Bad Bramstedt, den 02.03.2020
Beschriftung Nord, Inh. Beatrice Cicili, Am Hasselt 5b, 24576 Bad Bramstedt

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